Herzlich Willkommen!

März 2020

Jesberg, 30.03.2020

Liebe Eltern,

die hessische Landesregierung hat beschlossen, das Angebot der Notbetreuung auch in den Osterferien fortzusetzen und diese vom 04.04.-19.04.2020 zudem auch auf die Wochenenden sowie auf die Feiertage auszuweiten.

Diese erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (siehe Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

– Alleinerziehend oder
– der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
– Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Um die erweiterte Notbetreuung vorbereiten zu können, bitten wir Sie um Übersendung des ausgefüllten Antragsformulares unter Angabe der benötigten Betreuungstage bis spätestens Donnerstag, 02.04.2020, um 8.00 Uhr an das Sekretariat der Kellerwald-Schule.

Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor

 


 

Jesberg, 21.03.2020

Liebe Eltern,

inzwischen wurde bekanntgegeben, dass es für die Inanspruchnahme der Notbetreuung an hessischen Schulen und Kitas ausreicht, wenn ein Elternteil zu den hier aufgeführten Personengruppen gehört.

Sollten Sie Bedarf an der Betreuung Ihres Kindes haben und zu einer dieser Personengruppen gehören, melden Sie sich bitte ab Montag telefonisch zwischen 08.00 Uhr und 13.15 Uhr in der Kellerwald-Schule. Beachten Sie bitte auch die Bescheinigung für Funktionsträger.

Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor

 


 

Jesberg, 19.03.2020

Liebe Eltern,

das Land Hessen hat den Personenkreis erweitert, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit berechtigt sind, die in Schulen und Kitas eingerichtete Notbetreuungen in Anspruch zu nehmen.

Sollten Sie Bedarf an der Betreuung Ihres Kindes haben UND beide Eltern/Erziehungs- oder Sorgeberechtigte zu diesen Personengruppen gehören, melden Sie sich bitte spätestens am Vortag telefonisch zwischen 08.00 Uhr und 13.15 Uhr in der Kellerwald-Schule. Beachten Sie bitte auch die Bescheinigung für Funktionsträger.

Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor

 


 

Jesberg, 14.03.2020

Liebe Eltern,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, fällt an allen hessischen Schulen der Unterricht bis zu den Osterferien aus als Maßnahme zur Minimierung der sozialen Kontakte, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Mittlerweile haben wir aus dem Hessischen Kultusministerium konkrete Anweisungen erhalten, wie wir in der Zeit bis zu den Osterferien vorgehen sollen.

Für uns an der Kellerwaldschule ergibt sich folgende Vorgehensweise:

Am Montag, 16.03.2020 haben die Kinder die Möglichkeit ab 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr in die Schule zu kommen. Es wird kein regulärer Unterricht stattfinden, stattdessen sollen die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Materialien (Schulbücher, Arbeitshefte, Hefte, persönliche Materialien, …) abholen und mit nach Hause nehmen.

Jede Klassenlehrerin stellt eine Reihe von Aufgaben und Arbeitsblättern zusammen, die die Kinder bis zu den Osterferien bearbeiten sollen.
Wir gehen davon aus, dass der Schulbus wie gewohnt fährt, da der Linienbusbetrieb bisher nicht eingestellt wurde.

Ab Dienstag, 17.03.2020 müssen alle Kinder zu Hause bleiben!

Wir werden eine Notbetreuung anbieten, die sich über die reguläre Unterrichtszeit erstreckt sowie danach im Rahmen der bestehenden Betreuung bis 14.30 Uhr gewährleistet ist.
Diese Notbetreuung gilt allerdings ausschließlich für Kinder, von denen beide Elternteile (oder eine alleinerziehende Person) in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Eine genaue Liste dieser Tätigkeitsbereiche finden Sie weiter unten auf dieser Seite (Anlage).

Bitte melden Sie sich umgehend am Montag (ab 7.30 Uhr) in der Schule, wenn Sie einer der genannten Berufsgruppen angehören und Betreuung für Ihr Kind benötigen!

Alle Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 müssen abgesagt werden.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgehensweise und übernehmen Sie eigene Vorsorgemaßnahmen, indem Sie und Ihre Kinder z. B. soziale Kontakte deutlich reduzieren.

In der Hoffnung, dass wir nach den Osterferien unser reguläres Schulleben wieder aufnehmen können, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor

 

-Anlage-

Funktionsträger dieses Schreibens sind Personen in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung:

  •  Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung
  •  Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
  •  Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  •  Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  •  Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
  •  Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz
  •  Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
  •  die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes
  •  Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
  •  Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung
  •  Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung
  •  Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren
  •  Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes
  •  Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes
  •  Hebammen gemäߧ 3 des Hebammengesetzes
  •  Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäߧ 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes
  •  Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
  •  Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes
  •  Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes
  •  Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes
  •  Notfallsanitäerinnen und Notfallsanitäer gemäߧ 1 des Notfallsanitäergesetzes
  •  Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
  •  Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
  •  Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  •  Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
  •  Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  •  Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
  •  Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten